Konversion vs. Recht – wie weit darf ich als Shopbetreiber gehen?
Konversion vs. Recht – so Optimieren Sie die Konversion im Online-Shop legal.
Die Konversion im Online-Markt beschreibt z.B. die Umwandlung eines Interessenten in einen Kunden. Doch welche Art von Konversion ist erlaubt? Was darf man als Shop-Betreiber rechtlich gesehen und welche Richtlinien müssen eingehalten werden? Als erfahrene E-Commerce-Agentur unterstützen wir uns unsere Kunden bereits in der Beratung mit Einschätzungen – geben aber selbstverständlich keine Rechtsberatung.
Hat man bei der Produktbeschreibung einmal nicht aufgepasst, kann dies schon eine erste Abmahnung mit sich ziehen. Wir zeigen Ihnen, was Sie angeben können und was Sie unbedingt angeben müssen:
Als Shop-Betreiber ist man dazu verpflichtet, dem Kunden einen vollständig Überblick der wesentlichen Merkmale der Waren bzw. Dienstleistungen zu geben. Dies gilt an erster Stelle für die Pflichtangaben. Man will natürlich keine endlose Liste mit Produktinformationen anzeigen, da der Kunde sonst vor lauter „unwichtiger“ Informationen abspringen könnte. Deshalb ist es wichtig, immer genau darauf zu achten, welche Informationen Pflichtangaben sind und welche Informationen man in seinem Online-Shop auch weglassen kann.
Eine übersichtliche Produktbeschreibung mit den nötigen Informationen verleitet den Kunden stärker dazu ein Produkt zu erwerben.
So geht Produktbeschreibung für gute Konversions
Häufig ergeben sich bereits in der Gestaltung des Designs Ihres Online-Shops Ansatzpunkte für die Conversion-Optimierung. Hier stehen Ihnen unsere erfahrenen UX/UI-Experten gerne zur Verfügung.
Häufige Kriterien für Abmahnungen / Rechtsfallen
Um sich vor Abmahnungen zu schützen ist es wichtig, eine Reihe von Regeln zu beachten:
- Dem Kunden klar und deutlich mitteilen, was beim Kauf enthalten ist
- Bilder durch „copy & paste“ zu verwenden ist verboten
- Vorher muss das Urheberrecht geregelt sein
- Auch bei großen Marken ist das ungefragte Verwenden von Bildern untersagt
- Durch Meldungen wie „Nur noch 2 Produkte auf Lager“ wird der Kunde unter Druck gesetzt
- Das Werben von „14 Tage Widerrufsrecht“ ist unzulässig, da das gesetzliche Mindestwiderrufsrecht mindestens 14 Tage beträgt
- Beim Werben mit Gütesiegeln darf kein eigenes Siegel kreiert werden
Damit darf ich rechtssicher werben:
Um nicht nur Abmahnpunkte zu nennen, ist es auch gut zu wissen, was gesetzlich erlaubt ist um Kunden zu gewinnen.
Mit gesetzlichen Rechten darf dann geworben werden, wenn diese sich vom Gesetz unterscheiden und der Kunde davon profitiert:
- Das Werben des Widerrufsrecht, wenn dies länger als die gesetzlich vorgeschriebenen 14-Tage beträgt ist erlaubt
- Die kostenfreie Rücksendung bei Widerruf darf umworben werden
- Mit Gütesiegeln darf mit Erlaubnis der Anbieter geworben werden (Testsieger, Trusted Shops, …)
- Bei der Werbung mit Testergebnissen müssen die Kriterien der Rechtsprechung beachtet werden:
- Fundstelle nennen
- Note nennen
- Anzahl der getesteten Produkte nennen
Fallbeispiel: Stiftung Warentest
Stiftung Warentest verlangt einen Abschluss eines eigenen Vertrages über Logo-Nutzung. Sollte man dies vernachlässigen und es ohne Abschluss des Vertrages bzw. Genehmigung von Stiftung Warentest integrieren, drohen teure Abmahnungen und Gerichtsverfahren.
Der richtige Umgang mit Bewertungen
Sofern man eine Bewertungsfunktion im Shop integriert hat, muss man drei wichtige Dinge beachten:
- Vorsicht bei unseriösen bzw. falschen Bewertungen
- Vorsicht bei negativen Bewertungen der Mitbewerber
- Vorsicht bei Incentivierung
- Geld für Bewertungen bezahlen → Bewertungen sollen neutral sein
Um neue Kunden zu gewinnen und aktuelle Kunden zu behalten müssen bestimmte rechtliche Richtlinien eingehalten werden. Man muss sich vorher immer bewusst sein, was erlaubt und was verboten ist.
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