Mit go-digital staatliche Förderung fürs digitale Marketing Ihres KMU sichern
go-digital lautet die Devise. Denn die Welt ist im digitalen Wandel. Und das – nicht zuletzt aufgrund von Corona – so schnell wie nie zuvor. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) liegt hierin eine große Herausforderung. Denn: Wie kommt man in vergleichsweise kurzer Zeit an die notwendigen finanziellen Mittel, um seine:
- Webpräsenz zu optimieren?
- digitale Marketingstrategie zu stärken?
- Ressourcen für mehr digitale Wahrnehmung zu generieren?
- Expertise im Bereich Digitalisierung zu erweitern?
Hier hilft das staatliche go-digital Förderprogramm des BMWi – des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Mittels go-digital können Sie im Rahmen der Digitalisierung Ihres Marketings Fördermittel im fünfstelligen Bereich beantragen. Wir erklären Ihnen, was dahinter steckt und worauf es dabei ankommt.
Was ist das go-digital Förderprogramm?
Das Bundesministerium für Wirtschaft hat go-digital ins Leben gerufen, um KMUs bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse zu unterstützen. go-digital besteht aus drei Hauptmodulen:
1. Digitalisierte Geschäftsprozesse
Hierzu gehört:
- Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einzuführen
- e-Business-Prozesse im Unternehmen oder mit Kunden und Geschäftspartnern sicher abzuwickeln
- verschiedene Beratungs- und Umsetzungsleistungen zu ermöglichen. Beispielsweise im Bereich Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung oder elektronische Zahlungsverfahren.
- Prozesse im Unternehmen möglichst durchgängig zu digitalisieren
- Prozesse elektronisch & mobil stabil und sicher zu etablieren
2. Digitale Markterschließung
Ebenso förderfähig ist:
- eine unternehmensspezifische Online-Marketing-Strategie zu entwickeln
- eine Internetpräsenz (Webseite,Web-Shop,etc.) professionell und rechtssicher aufzubauen und umzusetzen
- externe Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen zu implementieren
- Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing einzubinden
- Geschäftsprozesse eines Online-Shops wie Warenbereitstellung oder Zahlungsverfahren zu verbessern
- Die Expertise im Online-Marketing auf professioneller Basis nachhaltig stärken
3. IT-Sicherheit
Des Weiteren unterstützt go digital Optimierungen in den Bereichen:
- Risiko- und Sicherheitsanalyse der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IT-Infrastruktur
- Betriebliche IT-Security-Systeme zu initiieren oder optimieren
- Grundlegend wirtschaftliche Schäden zu vermeiden, Cyberkriminialität-Risiken zu minimieren und eigenständig notwendige IT-Sicherheitsmaßnahmen zu initiieren
Die Module können miteinander kombiniert werden. Dabei nimmt die IT-Sicherheit einen sehr hohen Stellenwert ein. Jede Beratungsleistung muss daher eine Pflichtberatung zur IT-Sicherheit beinhalten.
Dabei muss kein KMU die digitale Weiterentwicklung allein stemmen. Stattdessen können sie sich von sogenannten Beratungsunternehmen fachlich begleiten lassen. Diese müssen wiederum vom BMWi autorisiert sein. Weiterhin können die Beratungsunternehmen unter anderem auch die Fördermittel-Anträge stellen.
Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Wie hoch ist die go-digital Förderung?
Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Berater-Tagessatz von 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Das heißt, das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil. Dabei beträgt der Förderumfang maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten. Demzufolge beträgt die maximale Fördersumme 16.500 €.
Welche Unternehmen sind mit go-digital förderfähig?
Ein Unternehmen muss bestimmte Bedingungen erfüllen, um förderungsberechtigt zu sein. Deshalb haben wir einige Kriterien des BMWi zusammengestellt.
Zuerst einmal richtet sich go-digital an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Handwerks, mit technologischem Potenzial. Dabei gelten folgenden Grundbedingungen:
- Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern (max. 99 Beschäftigte)
- Jahresumsatz/Jahresbilanzsummer des Vorjahres von maximal 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Kriterien an die Beratungsunternehmen
Zudem müssen die Beratungsunternehmen Voraussetzungen erfüllen, um autorisiert zu werden. Dazu können gehören:
- Fachliche Expertise – Unternehmensdarstellung und Referenzprojekte
- Wirtschaftliche Stabilität– Nachweis für die letzten drei Jahre
- Bezug zu kleinbetrieblichem Beratungsklientel
- Anerkennung relevanter Qualitätsstandards und Normen (bspw. BSI IT-Grundschutz und ISO 27001)
- Zusammenarbeit mit (Fach-)Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Sicherstellung einer wettbewerbsneutralen Beratung – Information zu Vor- und Nachteilen der empfohlenen Produkte und Leistungen
Sofern diese Kriterien ganz oder teilweise gegeben sind, steht der Nutzung des Förderungsprogramms go-digital nichts mehr im Wege.
So läuft die Förderung ab
- Sie suchen sich ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen und stimmen mit diesem ein mögliches Förderprojekt ab
- Zudem einigen Sie sich schriftlich in einem – als Formular bereitgestellten – Beratungsvertrag über:
- Inhalte der Beratungsleistung (Projektplan)
- Anzahl der Beratungstage
- Honorarleistung
- Eigenbeteiligung
- Achtung: Der Vertrag erfolgt unter der Bedingung, dass er erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam wird
- Danach stellt das Beratungsunternehmen den Antrag im Förderprogramm go-digital
- Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnt die Beratungsleistung und Umsetzung
- Nach einer Projektlaufzeit von max. 6 Monaten stellt das Beratungsunternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung und einen Verwendungsnachweis
- Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt. Schließlich erhält das geförderte Unternehmen eine De-minimis-Bescheinigung
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